
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Lia Lumière
Geltungsbereich und Vertragsabschluss
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1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Buchungen, Dienstleistungen und Angebote von Celia Fässler / Lia Lumière (nachfolgend „Anbieterin“ genannt) im Bereich Workshops, Shows, Online-Programme und Modeling sowie für alle weiteren Aktivitäten, die über die Webseite, per E-Mail, per Kontaktformular oder durch direkte Vereinbarungen zustande kommen. Die AGB gelten für alle schriftlich bestätigten Buchungsanfragen, unabhängig davon, ob diese über die Webseite, per E-Mail, über das Kontaktformular oder direkt erfolgen. Die Anbieterin behält sich das Recht vor, Änderungen an diesen AGB vorzunehmen. Die jeweils aktuellste Version ist auf der Webseite einsehbar und gilt ab dem Veröffentlichungsdatum.
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1.2 Zu den Angeboten der Anbieterin können sich alle Teilnehmenden ab dem 18. Lebensjahr anmelden. Eine Teilnahme an den Angeboten ist vor dem 18. Lebensjahr möglich, sofern eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern vorliegt. Diese ist spätestens zum ersten Workshop vorzulegen. Ohne diese Einverständniserklärung ist eine Teilnahme ausgeschlossen, auch wenn eine Anmeldung vorliegt.
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1.3 Die Anmeldung zu den Angeboten der Anbieterin erfolgt über das Buchungssystem auf der Website. Die Teilnehmenden geben mit der Anmeldung ein bindendes Vertragsangebot ab. Die Anmeldung verpflichtet die Teilnehmenden zur Zahlung der Gebühren, unabhängig davon, ob die Anbieterin die Anmeldung schriftlich bestätigt hat. Der Vertrag kommt jedoch erst mit der schriftlichen Bestätigung der Anbieterin oder mit Beginn der Dienstleistung zustande. Eine Anmeldung verpflichtet auch bei Nichterscheinen zur Zahlung der Gebühren.
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1.4 Mit der Anmeldung bestätigen die Teilnehmenden, die Teilnahmebedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelesen und akzeptiert zu haben. Nach erfolgreicher Bearbeitung der Anmeldung erhalten die Teilnehmenden eine Bestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse. Diese E-Mail gilt als Beleg. Auf Wunsch wird eine zusätzliche Rechnung ausgestellt.
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1.5 Der Vertrag kommt zustande, wenn die Anbieterin die Anmeldung oder Buchung schriftlich bestätigt oder mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt. Bis zu diesem Zeitpunkt behält sich die Anbieterin das Recht vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
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1.6 Für Shows oder Modeling-Aufträge gelten spezifische Vereinbarungen, die individuell getroffen und schriftlich festgehalten werden. Diese individuellen Vereinbarungen haben Vorrang vor den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern Abweichungen bestehen.
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1.7 Abweichende Bedingungen der Teilnehmenden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Anbieterin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Gebühren und Zahlungsbedingungen
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2.1 Die Preise sind in Schweizer Franken (CHF) angegeben. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Anmeldung.
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2.2 Die Gebühren können via Kredit-/Debitkarten, Apple Pay, Google Pay oder Sofortüberweisung bezahlt werden. Zahlungen in bar sind nur bei ausdrücklicher Zustimmung der Anbieterin möglich.
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2.3 Bei Rechnungswahl beträgt die Zahlungsfrist 10 Tage ab Rechnungsdatum. Bei Anmeldungen für Workshops, die weniger als 10 Tage vor Workshopbeginn erfolgen, endet die Zahlungsfrist vor Workshopbeginn. Erfolgt keine rechtzeitige Zahlung, behält sich die Anbieterin das Recht vor, die Teilnahme zu verweigern.
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2.4 Die Anbieterin behält sich vor, Teilnehmende bei Zahlungsverzug von den Workshops auszuschliessen. Bei Zahlungsverzug werden Mahngebühren (1. Mahnung CHF 10, 2. Mahnung CHF 20) erhoben. Erfolgt auch nach der zweiten Mahnung keine Zahlung, behält sich die Anbieterin rechtliche Schritte vor.
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2.5 Rückerstattungen erfolgen ausschliesslich gemäss den Regelungen in Abschnitt 4 und 5. Zusätzliche Kosten wie Bankgebühren werden dabei nicht erstattet.
3. Änderungen und Absagen durch die Anbieterin
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3.1 Änderungen im Workshopplan sind jederzeit möglich. Workshops können von der Anbieterin ohne Angabe von Gründen abgesagt oder verschoben werden. Absagen oder Verschiebungen werden den Teilnehmenden, wenn immer möglich, frühzeitig mitgeteilt.
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3.2 Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall vollständig zurückerstattet. Die Rückerstattung erfolgt innerhalb von 14 Tagen ab Bekanntgabe der Absage oder Verschiebung.
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3.3 Wird ein gesamter Workshop verschoben, können die Teilnehmenden gemäss Abschnitt 4 vom Vertrag zurücktreten. Erfolgt kein Rücktritt, erklären sich die Teilnehmenden damit einverstanden, dass der Workshop am neuen Termin stattfindet.
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3.4 Bei unvorhersehbaren Ereignissen, die ausserhalb des Einflussbereichs der Anbieterin liegen (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen oder andere Fälle höherer Gewalt), ist die Anbieterin berechtigt, Workshops, Shows und andere Angebote kurzfristig abzusagen oder zu verschieben. In solchen Fällen haben Teilnehmende keinen Anspruch auf Schadensersatz. Bereits geleistete Zahlungen werden innerhalb von 14 Tagen vollständig zurückerstattet, sofern die Leistung nicht nachgeholt werden kann. Vorher kommunizierte Kosten, die bereits angefallen sind (z. B. Materialbeschaffung), werden nicht erstattet, sofern diese nicht unmittelbar vermeidbar waren oder anderweitig genutzt werden können.
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3.5 Um die Workshops unter optimalen Bedingungen durchführen zu können, legt die Anbieterin für jeden Workshop eine minimale und maximale Teilnehmendenzahl fest. Die Workshopplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben, vorbehaltlich der rechtzeitigen Zahlung. Teilnehmende, deren Zahlungen nicht fristgerecht eingehen, verlieren ihren Anspruch auf einen Workshopplatz und können stattdessen auf die Warteliste gesetzt werden, sofern Plätze verfügbar sind. Wenn alle Plätze vergeben sind, können sich Teilnehmende auf eine Warteliste setzen lassen, sofern Nachrückplätze verfügbar sind. Dies ist kostenlos, aber verbindlich. Sollten Teilnehmende ihren Platz auf der Warteliste nicht mehr wahrnehmen können, ist eine schriftliche Abmeldung spätestens 24 Stunden vor Beginn des Angebots erforderlich. Ohne rechtzeitige Abmeldung ist die anfallende Kursgebühr in jedem Fall vollumfänglich zu leisten. Eine Bestätigung über das Nachrücken kann bis spätestens eine Stunde vor Beginn des Angebots erfolgen.
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3.6 Workshops mit zu wenigen Teilnehmenden können verschoben oder abgesagt werden. Bei Nichtdurchführung wird die Gebühr erlassen bzw. zurückerstattet. Die Anbieterin behält sich vor, Workshops mit zu wenigen Teilnehmenden spätestens 2 Werktage vor Beginn abzusagen.
4. Rücktritt, Verhinderung und Stornierung durch die Teilnehmenden
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4.1 Der Rücktritt der Teilnehmenden vom Workshop hat schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen. Eine mündliche Abmeldung ist nicht ausreichend. Das Nichterscheinen oder die Nichtzahlung der Gebühr gilt nicht als Rücktritt.
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4.2 Eine nur teilweise Teilnahme am Workshop berechtigt nicht zur Zahlungsminderung. Versäumte Angebote können nicht nachgeholt werden. Eine Rückerstattung der bereits bezahlten Gebühren ist (auch bei Krankheit und/oder Unfall mit Arztzeugnis) nicht möglich. Dies gilt auch für Rückerstattungen aufgrund höherer Gewalt, sofern nicht ausdrücklich in Abschnitt 3.4 geregelt.
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4.3 Workshops
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4.3.1 Bis 14 Tage vor Workshopbeginn kann kostenlos storniert werden.
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4.3.2 Bei einer Stornierung 13–7 Tage vor Workshopbeginn werden 50 % der Workshopgebühr berechnet.
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4.3.3 Bei einer Stornierung weniger als 7 Tage vor Workshopbeginn wird die gesamte Workshopgebühr fällig.
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4.4 Shows und Modeling
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4.4.1 Bei Stornierung bis 30 Tage vor dem Termin: kostenlos.
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4.4.2 Bei Stornierung 15–29 Tage vor dem Termin: 50 % des Honorars.
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4.4.3 Bei Stornierung weniger als 15 Tage vor dem Termin: 100 % des Honorars.
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4.4.4 Bereits entstandene Kosten (z. B. für Reisebuchungen, Materialbeschaffung) werden in jedem Fall in Rechnung gestellt, sofern diese für die Durchführung der Dienstleistung notwendig waren. Die Anbieterin ist nicht verpflichtet, bei kurzfristigen Absagen einen Ersatztermin anzubieten.
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4.5 Ersatzpersonen: Es steht den Teilnehmenden frei, bis 2 Tage vor Beginn eine Ersatzperson schriftlich zu benennen. Diese Umbuchung ist kostenlos. Die Ersatzperson muss alle Teilnahmevoraussetzungen erfüllen, einschliesslich des Mindestalters.
5. Haftungsausschluss und Versicherung
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5.1 Die Teilnahme an den Workshops, Shows und weiteren Angeboten erfolgt auf eigene Gefahr. Die Teilnehmenden verpflichten sich, sicherzustellen, dass sie gesundheitlich zur Teilnahme geeignet sind und müssen die Anbieterin wahrheitsgetreu über ihren gesundheitlichen Zustand, insbesondere über psychische und physische Vorerkrankungen aufzuklären. Einschränkungen können sich aus einem erhöhten Verletzungsrisiko für die Teilnehmenden oder andere ergeben. Bei Unsicherheiten ist vorab eine ärztliche Abklärung dringend anzuraten. Veränderungen des Gesundheitszustands, die die Teilnahmefähigkeit beeinträchtigen könnten, sind der Anbieterin unverzüglich mitzuteilen. Eine Missachtung dieser Pflicht schliesst jegliche Haftung der Anbieterin aus.
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5.2 Für Verletzungen, die aufgrund einer nicht angegebenen Vorerkrankung zustande gekommen sind, haften die Teilnehmenden. Bei Verletzungen und Unfällen wird keine Haftung übernommen. Dies gilt auch für Schäden, die durch Teilnehmende an Dritten entstehen.
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5.3 Die Teilnehmenden trainieren auf eigenes Risiko und sind sich bewusst, dass es bei der Teilnahme an Kursen zu Verletzungen wie Blutergüssen, Prellungen, Schürfungen, Zerrungen etc. kommen kann. Schwangere trainieren ebenfalls auf eigenes Risiko. Die Anbieterin übernimmt ausdrücklich keine Haftung für diese Risiken, auch wenn diese während des regulären Kursverlaufs auftreten.
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5.4 Die Versicherung ist Sache der Teilnehmenden bzw. Auftraggebenden. Die Anbieterin empfiehlt eine private Haftpflicht- sowie eine Unfallversicherung.
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5.5 Die Teilnehmenden haben den Anweisungen der Anbieterin, die der ordnungsgemässen Erfüllung der Vertragspflichten dienen, Folge zu leisten.
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5.6 Für Schäden an persönlichen Gegenständen oder Diebstahl wird keine Haftung übernommen. Die Teilnehmenden tragen die Verantwortung für die Sicherung ihrer persönlichen Gegenstände während des Workshops, der Shows oder weiteren Angeboten. Für einen konkreten Workshoperfolg wird keine Haftung übernommen.
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5.7 Weitere Ansprüche seitens der Teilnehmenden, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen, sofern diese nicht ausdrücklich in Abschnitt 3.4 geregelt sind.
6. Urheberrechte und Nutzungsrechte
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6.1 Die Nutzung der gelernten Kursinhalte wie Choreografien und Figuren ist nur für private Zwecke gestattet.
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6.2 Für die vermittelten Kursinhalte liegen die Rechte bei der Anbieterin. Die Teilnehmenden dürfen die Urheberrechte der Anbieterin nicht verletzen. Eine Weitergabe an Dritte (z. B. in Form von Unterricht) ist nicht erlaubt.
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6.3 Film- und Fotoaufnahmen durch Teilnehmende sind nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der Anbieterin gestattet. Diese Erlaubnis deckt ausschliesslich die private Nutzung ab. Aufnahmen, die andere Teilnehmende ohne deren ausdrückliche Zustimmung zeigen, sind in jedem Fall untersagt.
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6.4 Die Anbieterin ist berechtigt, während Workshops, Shows und Modeljobs Foto- und Videoaufnahmen anzufertigen. Diese Aufnahmen dürfen von der Anbieterin zeitlich und räumlich unbegrenzt für Marketingzwecke genutzt werden, einschliesslich der Veröffentlichung auf ihrer Webseite, sozialen Medien, in Printmaterialien und anderen Werbeformaten.
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6.5 Teilnehmende oder Auftraggebende, die nicht auf solchen Aufnahmen erscheinen möchten, müssen dies vor Beginn des jeweiligen Angebots schriftlich mitteilen. Andernfalls wird davon ausgegangen, dass sie der Nutzung zustimmen.
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6.6 Bei unberechtigter Nutzung von Foto- und Videoaufnahmen durch Dritte behält sich die Anbieterin rechtliche Schritte vor.
7. Datenschutz
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7.1 Die Anbieterin verpflichtet sich, die persönlichen Daten der Teilnehmenden vertraulich zu behandeln und ausschliesslich für die Abwicklung der Dienstleistungen zu nutzen.
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7.2 Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur, sofern dies zur Durchführung des Vertrages notwendig ist. Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
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7.3 Die Teilnehmenden stimmen der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser Daten zur Geschäftsabwicklung zu. Weitere Informationen zum Datenschutz finden sich in der Datenschutzerklärung der Anbieterin.
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7.4 Die Anbieterin ist berechtigt, Foto- und Videoaufnahmen für Marketingzwecke zu erstellen. Solche Aufnahmen werden den Teilnehmenden vorab mitgeteilt. Ablehnungen müssen schriftlich erfolgen und werden von der Anbieterin innerhalb von 7 Werktagen per E-Mail an die angegebene Kontaktadresse bestätigt. Liegt keine Kontaktadresse vor, wird die Bestätigung schriftlich im Workshop bekanntgegeben. Erfolgt keine Bestätigung, gilt die Ablehnung dennoch als angenommen. Eine Ablehnung von Aufnahmen hat keinen Einfluss auf die Teilnahme.
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7.5 Mit der Teilnahme an Workshops, Shows und Modeljobs erklären sich die Teilnehmenden oder Auftraggebenden einverstanden, dass Foto- und Videoaufnahmen, die während der Veranstaltungen erstellt werden, für Marketingzwecke genutzt werden dürfen. Die Anbieterin verpflichtet sich, die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen zu wahren und keine kompromittierenden oder unangemessenen Inhalte zu veröffentlichen. Ein nachträglicher Widerruf der Zustimmung zur Nutzung von bereits veröffentlichtem Material ist ausgeschlossen. Eine zukünftige Nutzung kann jedoch auf Wunsch eingestellt werden.
8. Zusätzliche Bedingungen für Shows und Auftritte
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8.1 Gagen und Zahlungsmodalitäten:
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8.1.1 Die Gage wird individuell vereinbart und im Vorfeld schriftlich festgehalten.
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8.1.2 Ein Drittel der vereinbarten Gage ist spätestens 14 Tage vor dem Auftritt als Anzahlung zu leisten. Der Restbetrag ist innerhalb von 7 Tagen nach dem Auftritt fällig.
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8.1.3 Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 14 Tage vor dem Auftritt) ist die vollständige Zahlung im Voraus zu leisten.
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8.1.4 Die Anzahlung wird bei Stornierungen durch die Auftraggebenden, die innerhalb der kostenpflichtigen Stornierungsfristen gemäss Abschnitt 8.4 erfolgen, nicht zurückerstattet
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8.1.5 Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten (Spesen) sind von den Auftraggebenden zu tragen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Diese werden zusätzlich zur Gage in Rechnung gestellt.
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8.1.6 Bei Zahlungsverzug gelten die Regelungen aus Abschnitt 2.4 entsprechend.
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8.2 Anforderungen an die Auftrittsbedingungen:
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8.2.1 Die Auftraggebenden stellen sicher, dass die Veranstaltungsfläche sicher und geeignet ist. Dazu gehören:
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8.2.1.1 Eine ausreichend grosse und rutschfeste Fläche für Tanz- oder Pole Dance-Auftritte.
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8.2.1.2 Genehmigungen für Feuerperformances (z. B. von Behörden oder Veranstaltern).
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8.2.1.3 Geeignete Lüftung und Sicherheitsvorkehrungen (z. B. Feuerlöscher, Sicherheitsabstand bei Feuershows).
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8.2.2 Die Auftraggebenden gewährleisten, dass alle für die Durchführung erforderlichen behördlichen Genehmigungen rechtzeitig vorliegen.
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8.2.3 Die Anbieterin behält sich vor, den Auftritt abzubrechen oder abzuändern, wenn die Sicherheitsstandards nicht eingehalten werden. In diesem Fall besteht dennoch Anspruch auf die vereinbarte Gage.
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8.3 Haftung der Auftraggebenden:
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8.3.1 Die Auftraggebenden sind für die Sicherheit der Veranstaltungsfläche und die Einhaltung aller behördlichen Vorschriften verantwortlich.
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8.3.2 Schäden an Equipment der Anbieterin, die durch unsachgemässen Umgang seitens der Auftraggebenden oder Dritter entstehen, sind von den Auftraggebenden zu ersetzen.
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8.3.3 Für Schäden oder Verletzungen, die während des Auftritts aufgrund von unsicheren Bedingungen entstehen, übernehmen die Auftraggebenden die volle Haftung.
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8.4 Absage durch Auftraggebende:
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8.4.1 Bis 30 Tage vor dem Auftritt kann kostenlos storniert werden.
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8.4.2 Bei Stornierung 15–29 Tage vor dem Auftritt wird 50 % der Gage berechnet.
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8.4.3 Bei Stornierung weniger als 15 Tage vor dem Auftritt wird die vollständige Gage fällig.
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8.4.4 Bereits entstandene Kosten (z. B. Reisekosten, Materialbeschaffung) werden in jedem Fall in Rechnung gestellt.
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8.5 Verantwortung für Technik und Material:
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8.5.1 Die Auftraggebenden stellen notwendige Technik (z. B. Musik- oder Lichtanlagen) bereit, sofern dies nicht anders vereinbart wurde.
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8.5.2 Die Anbieterin stellt das Equipment für Feuershows bereit und gewährleistet dessen ordnungsgemässe Nutzung. Die Auftraggebenden tragen die Verantwortung, dass die Bedingungen vor Ort den Sicherheitsanforderungen gemäss Abschnitt 8.2 entsprechen.
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8.6 Exklusivität und Auftrittsdauer:
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8.6.1 Alle Auftritte sind, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, nicht exklusiv. Die Anbieterin behält sich vor, ähnliche Shows auch für andere Auftraggebende anzubieten.
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8.6.2 Die maximale Dauer eines Auftritts wird im Vorfeld festgelegt. Änderungen am Tag der Veranstaltung bedürfen der Zustimmung der Anbieterin und können zusätzliche Kosten verursachen.
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8.6.3 Zusätzliche Kosten für Änderungen am Tag der Veranstaltung werden auf Basis eines im Vorfeld vereinbarten Stundensatzes oder einer individuellen Regelung berechnet.
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9. Zusätzliche Bedingungen für Modeljobs
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9.1 Nutzungsrechte:
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9.1.1 Die Nutzung von Bild- und Videomaterial wird individuell vereinbart. Ohne zusätzliche schriftliche Vereinbarung dürfen die Bilder und Videos nur für private oder interne Zwecke verwendet werden. Eine Veröffentlichung (z. B. in sozialen Medien, Werbeanzeigen) bedarf der schriftlichen Zustimmung der Anbieterin.
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9.1.2 Die Auftraggebenden verpflichten sich, der Anbieterin jegliche Veröffentlichung vorab mitzuteilen, um mögliche Verstösse gegen vertragliche Vereinbarungen oder Bildrechte auszuschliessen.
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9.1.3 Die Auftraggebenden sind verpflichtet, der Anbieterin nach Veröffentlichung des Materials Belegexemplare oder Links zur Verfügung zu stellen, sofern dies vereinbart wurde.
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9.1.4 Bei nicht genehmigter Nutzung behält sich die Anbieterin rechtliche Schritte vor.
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9.2 Änderungen am Material:
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9.2.1 Änderungen am Bild- oder Videomaterial (z. B. Retusche, Bearbeitung) sind nur mit Zustimmung der Anbieterin zulässig, sofern diese Änderungen die Integrität des Werkes oder die Person nicht beeinträchtigen.
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9.3 Haftung bei Absagen:
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9.3.1 Bei Absagen seitens der Auftraggebenden gelten die gleichen Stornierungsbedingungen wie in Abschnitt 4.4.
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9.3.2 Für wetterabhängige Outdoor-Shootings wird ein Ersatztermin vereinbart. Sollte kein Ersatztermin möglich sein, werden 50 % der vereinbarten Gage in Rechnung gestellt.
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9.3.3 Absagen durch die Anbieterin erfolgen nur bei unvorhergesehenen Ereignissen (z. B. Krankheit, höhere Gewalt) und werden den Auftraggebenden unverzüglich mitgeteilt. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall vollständig zurückerstattet. Bereits angefallene Spesen oder Materialkosten, die vor der Absage durch die Anbieterin entstanden und unvermeidbar waren, werden von den Auftraggebenden getragen, sofern die Leistung nicht nachgeholt wird.
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9.4 Teilnahmebedingungen und Spesenregelung:
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9.4.1 Die Auftraggebenden sind für die Bereitstellung von Räumlichkeiten, Technik und ggf. Styling verantwortlich, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
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9.4.2 Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten (Spesen) sind von den Auftraggebenden zu übernehmen, sofern die Anfahrt mehr als 50 km beträgt.
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9.4.3 Die Spesen werden, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, zusammen mit der Gage nach Abschluss des Modeljobs in Rechnung gestellt.
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9.5 Datenschutz und Urheberrechte:
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9.5.1 Die Anbieterin behält das Urheberrecht an allen erstellten Bildern und Videos, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
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9.5.2 Persönliche Daten der Auftraggebenden werden vertraulich behandelt und nur zur Abwicklung des Modeljobs verwendet.
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9.6 Exklusivität:
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9.6.1 Alle Modeljobs sind, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, nicht exklusiv. Die Anbieterin behält sich vor, ähnliche Aufträge auch für andere Auftraggebende anzunehmen.
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10. Zusätzliche Bedingungen für Online-Programme und digitale Inhalte
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10.1 Geltungsbereich:
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10.1.1 Dieser Abschnitt gilt für alle Online-Programme und digitalen Inhalte (z. B. Videos, Audios, Texte, Übungen), die über die Webseite der Anbieterin bereitgestellt oder verkauft werden.
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10.2 Zugang und Verfügbarkeit:
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10.2.1 Der Zugang zu Online-Programmen bleibt grundsätzlich so lange bestehen, wie die entsprechende Plattform bzw. Webseite online ist. Sollte ein Produkt aus technischen oder betrieblichen Gründen dauerhaft entfernt werden, wird dies im Vorfeld entsprechend auf der Angebotsseite oder per E-Mail kommuniziert.
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10.3 Nutzung und Urheberrecht:
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10.3.1 Die Inhalte der Online-Programme sind urheberrechtlich geschützt und ausschliesslich zur persönlichen Nutzung bestimmt. Eine Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung oder kommerzielle Nutzung – auch auszugsweise – ist untersagt. Die Anbieterin behält sich rechtliche Schritte bei Missbrauch vor.
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10.4 Kein Widerrufsrecht bei digitalen Inhalten:
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10.4.1 Mit dem Kauf eines Online-Programms oder digitalen Inhalts stimmen die Teilnehmenden ausdrücklich zu, dass der Zugriff unmittelbar nach dem Kauf beginnt. Sie verzichten damit auf ein Widerrufsrecht. Eine Rückerstattung nach Freischaltung ist ausgeschlossen.
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10.5 Technische Voraussetzungen:
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10.5.1 Die Teilnehmenden sind selbst dafür verantwortlich, dass sie über die nötige Technik (z. B. stabile Internetverbindung, kompatibles Endgerät) verfügen, um die Inhalte abzurufen. Bei technischen Problemen auf Nutzerseite besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
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10.6 Kein Erfolgsgarantie:
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10.6.1 Die Anbieterin sichert keinen konkreten Lernerfolg oder Transformation zu. Der persönliche Fortschritt hängt wesentlich vom Engagement, der Eigenverantwortung und der aktiven Umsetzung durch die Teilnehmenden ab.
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10.7 Zugangsdaten:
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10.7.1 Die Zugangsdaten zu geschützten Bereichen oder Inhalten (z. B. Mitgliederbereiche, Online-Programme, Wix-Gruppen) dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei Zuwiderhandlung behält sich die Anbieterin vor, den Zugang ohne Rückerstattung zu sperren.
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10.8 Community-Bereiche:
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10.8.1 Bei Online-Programmen mit begleitenden Community-Funktionen (z. B. Wix-Gruppen) verpflichten sich die Teilnehmenden zu einem respektvollen und wohlwollenden Umgang. Die Anbieterin behält sich das Recht vor, Teilnehmende bei grobem Fehlverhalten oder wiederholtem Verstoss gegen die Gruppenregeln ohne Rückerstattung von der Community auszuschliessen.
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11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
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11.1 Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist ausschliesslich 9052 Niederteufen.
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11.2 Gebührenänderungen und Änderungen der AGB bleiben jederzeit vorbehalten. Änderungen der AGB und Gebühren gelten ab dem Datum der Veröffentlichung auf der Webseite und haben keine Auswirkungen auf bestehende Verträge. Es gilt die zum Zeitpunkt der Buchung gültige Fassung der AGB und Gebühren.
12. Salvatorische Klausel
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12.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Klausel wird durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
Sollten Fragen zu den AGB’s auftreten kontaktiere mich direkt über info@lialumiere.ch oder über das Kontaktformular. Für dringende Anliegen kontaktierst du mich am besten über WhatsApp oder telefonisch unter +41774097510. E-Mails und Anfragen via Kontaktformular werden innerhalb von 2 Werktagen beantwortet.
Stand 11. Juni 2025